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Unsere Integrative Schulbegleitung
Mittendrin, anstatt nur dabei

Unsere integrative Schulbegleitung richtet sich an den Hilfen einer angemessenen Schulbildung gemäß der §§ 53 und 54 SGB XII bzw. an das Bundesteilhabegesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Wir begleiten entsprechend in allen Schulformen. Auch für unsere Schulbegleitung haben wir uns Individualität und Ganzheitlichkeit zum Ziel gesetzt. Gemäß dem Motto "Mittendrin, anstatt nur dabei", setzen wir den Fokus auf eine gute Stärkung der sozialen Interaktion und Integration innerhalb des Schulsystems und schaffen so einen gesunden Raum für eine erfüllende Schullaufbahn.

In Zusammenarbeit mit dem Elternhaus, der jeweiligen Schule und dem Jugendamt als jeweiligen möglichen Kostenträger erstellen wir ein Förderkonzept und gleichen dieses in den Hilfeplangesprächen ständig ab. Durch regelmäßige Gespräche mit den Eltern aber auch mit den Kindern und Jugendlichen entsteht eine vertrauensvolle Situation, in der das Kind oder der Jugendliche eingebettet wird.

Unser Angebot der Schulbegleitung beschränkt sich aber nicht nur auf die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher Behinderung. Vielmehr auch an den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben beispielsweise nach einer Operation, infolge eines Unfalls oder durch eine andere körperlich einschränkende Erkrankungen. Hier begleiten wir gerne auch in den Universitäten innerhalb eines Studiums oder in den Ausbildungs- & Berufsschulen.

Gerne beraten wir auf Wunsch oder Notwendigkeit auch die involvierten Lehrer, Mitschüler und Kommilitonen über die jeweilige Problematik des jeweiligen zu begleitenden Schülers, Auszubildenden oder Studierenden.

Gut zu wissen! Die Kosten für unsere integrative Schulbegleitung werden nach Antrag bei den jeweiligen Kostenträgern (Jugendamt oder Krankenkasse) nach Prüfung auf Notwendigkeit übernommen. Das Jugendamt erlässt in der Regel einen Bewilligungsbescheid. Hierzu gibt es zumeist ein Hilfeplangespräch in dem die Beteiligten (Eltern, Jugendamt, Betroffener und wenn möglich junger Mensch und eventuelle Anbieter) den Inhalt der Hilfe(n) besprechen und festlegen. Die Krankenkasse erlässt in der Regel einen Bescheid über Kostenübernahme.

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